#coronasupport

Hilfsprogramme für
Start-ups und KMU

European Comission

The European Commission is calling for startups and SMEs with technologies and innovations that could help in treating, testing, monitoring or other aspects of the Coronavirus outbreak to apply urgently to the next round of funding from the European Innovation Council. The deadline for applications to the EIC Accelerator is 17:00 on Friday 20 March (New deadline) (Brussels local time). With a budget of €164m, this call is “bottom up”, meaning there are no predefined thematic priorities and applicants with Coronavirus relevant innovations will be evaluated in the same way as other applicants. Nevertheless, the Commission will look to fast track the awarding of EIC grants and blended finance (combining grant and equity investment) to Coronavirus relevant innovations, as well as to facilitate access to other funding and investment sources.

The EIC is already supporting a number of startups and SMEs with Coronavirus relevant innovations, awarded funding in previous rounds. This includes the EpiShuttle project for specialised isolation units and the m-TAP project for filtration technology to remove viral.

des Bundes

Datum
23.03.2020

Gründerteams, die aktuell EXIST-Gründerstipendium oder EXIST-Forschungstransfer (Phase I) erhalten und sich am Ende ihrer Förderung befinden, soll in durch die Corona-Pandemie verursachten Notlagen unbürokratisch geholfen werden. Demnach kann mit einem formlosen Antrag der Hochschule die Laufzeit ausgabenneutral um drei Monate verlängert werden. In Einzelfällen können auch die Stipendien um drei Monate verlängert und damit das Projekt insgesamt aufgestockt werden. Aktuell kommen für einen solchen Antrag alle Projekte in Frage, die zum 31.3. und 30.4.2020 enden würden. Der Antrag ist digital zu stellen über das zentrale Postfach info@exist.de einzureichen.

Gegründete Start-ups, die mit der Phase II von EXIST-Forschungstransfer gefördert werden und in einer existenziellen Notlage sind, werden gebeten sich beim Projektträger Jülich zu melden, um hier individuelle Schritte zu besprechen.

KfW-Unternehmerkredit (037/047)
Wenn Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank.

  • Für große Unternehmen (037)  bis zu 80 % Risikoübernahme
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (047)  bis zu 90 % Risikoübernahme

    Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.

    Sie können je Unternehmensgruppe  bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder 
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.

ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076)

Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist, können Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.

  • Für große Unternehmen (075)  bis zu 80 % Risikoübernahme
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (076)  bis zu 90 % Risikoübernahme

Wenn Ihr Unternehmen weniger als 3 Jahre am Markt aktiv ist, können kleinere und mittlere Unternehmen (074) und große Unternehmen (073) ebenfalls einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen.

Sie können je Unternehmensgruppe  bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50% der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.

Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (855)

Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen. Hierbei übernimmt die KfW bis zu 80% des Risikos, jedoch maximal 50% der Risiken der Gesamtverschuldung. Das erhöht Ihre Chance, eine individuell strukturierte und passgenaue Konsortialfinanzierung zu erhalten.

Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Mio. Euro und ist begrenzt auf

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.

Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Banken von der KfW refinanziert werden.

Wenn Sie eine Kreditbürgschaft nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an die Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes.

Nähere Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes sind auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden.

Fragen und Antworten zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Coronavirus finden Sie auf der Website des Bundesarbeitsministeriums.

Der Gesetzgeber hat den Zugang zum Kurzarbeitergeld deutlich erleichtert. Bisher musste Arbeitgeber 80 Prozent der ausgefallenen Soziallbeiträge selbst zahlen, nicht nur vom eigenen Anteil, sondern auch vom Anteil des Arbeitnehmers. Neu ist, dass diese Sozialbeiträge zu 100 Prozent erstattet werden. Betriebe können zudem Kurzarbeitergeld schon nutzen, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind – statt wie bisher ein Drittel. Normalerweise wird die Auszahlung von Kurzarbeitergeld auf 12 Monate beschränkt, jetzt kann es auf 24 Monate verlängert werden. Das Kurzarbeitergeld wird bei der regional zuständigen Agentur für Arbeit beantragt.

Antrag Kurzarbeitergeld: Download
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld: Link
Information der Agentur für Arbeit: Schließung der Geschäftsstellen

Video:

NEU: eServices Arbeitgeberleistung: Kurzarbeitergeld Teil 1 – Voraussetzungen

(Stand: 20. März 2020)

Zur Deckung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs stehen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe die etablierte Förderinstrumente zur Verfügung. Im Rahmen des beschlossenen Schutzschilds für Unternehmen werden diese bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Auf diese Weise können im erheblichen Umfang liquiditätsstärkende Kredite der Hausbanken mobilisiert werden. Dazu werden die etablierten Instrumente zur Flankierung des privaten Kreditangebots ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird zudem eine Regelung schaffen, wonach Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten nicht innerhalb kurzer Frist Insolvenz anmelden müssen. Diese Frist wird deutlich ausgeweitet. Das gibt Unternehmen die notwendige Zeit, die Krise zu bewältigen.

Unternehmen, Selbständigen und Freiberufler, die eine Finanzierung aus den nachfolgenden Programmen nutzen möchten, wenden sich bitte an ihre Hausbank bzw. an Finanzierungspartner, die KfW-Kredite durchleiten. Informationen zu den Programmen finden Sie auch auf der Webseite der KfW.
Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.


a. Für kleine Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen:

ERP-Gründerkredit Startgeld
Zielgruppe:Kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler bis zu 50 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von max. 10 Millionen Euro, die noch keine 5 Jahre bestehen
Höchstbetrag:maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel (Gesamtfremdkapitalbedarf max. 100.000 Euro)
Laufzeit:maximal 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren
Sicherheiten:Bankübliche Besicherung bei 80 Prozent Haftungsfreistellung für Hausbank


b. für größere mittelständische Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind

ERP-Gründerkredit Universell

Investitions- und Betriebsmittelkredite für junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung. Details und Programmbedingungen finden Sie auf der Seite der KfW.

Dieses Instrument wird erheblich ausgeweitet und verbessert:

  • Das Programm kann zukünftig von jungen Unternehmen bis zu einem Gruppenjahresumsatz von 2 Milliarden Euro in Anspruch genommen werden (bisher Unternehmen bis 500 Millionen Euro Jahresumsatz). Die Grenze für die Antragsberechtigung wird somit deutlich ausgeweitet.
  • Investitionen und Betriebsmittel können bis zu einem Kredithöchstbetrag von 200 Millionen Euro je Unternehmensgruppe beantragt werden (bisher 25 Millionen Euro).
  • Für Betriebsmittel- und Investitionskredite an Unternehmen, die mindestens 3 Jahre am Markt aktiv sind, wird eine 80-prozentige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) durch die KfW eingeführt.
  • Betriebsmittelfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit 2 Jahren Laufzeit angeboten.

Des Weiteren bietet die KfW den Hausbanken prozessuale Erleichterungen bei den Kreditanträgen an.


c. Für größere mittelständische Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt sind:

KfW-Unternehmerkredit

Investitions- und Betriebsmittelkredite für Bestandsunternehmen. Details und Programmbedingungen finden Sie auf der Seite der KfW.

Dieses Instrument wird erheblich ausgeweitet und verbessert:

  • Das Programm kann von etablierten Unternehmen bis zu einem Gruppenjahresumsatz von 2 Milliarden Euro in Anspruch genommen werden. Auch hier lag die Grenze für die Antragsberechtigung bisher bei 500 Millionen Euro Jahresumsatz.
  • Der Kredithöchstbetrag je Unternehmensgruppe beträgt 200 Millionen Euro für Investitionen und Betriebsmittel.
  • Für Betriebsmittel- und Investitionskredite wird eine 80-prozentige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) durch die KfW eingeführt.
  • Betriebsmittelfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit 2 Jahren Laufzeit angeboten.
KfW-Kredit für Wachstum

Konsortialfinanzierung für größere Unternehmen und größere Vorhaben. Details und Programmbedingungen finden Sie auf der Seite der KfW.

Dieses Instrument wird erheblich ausgeweitet und verbessert:

  • Temporäre Erweiterung auf allgemeine Unternehmensfinanzierung inklusive Betriebsmittel im Wege der Konsortialfinanzierung (bisher Beschränkung auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung).
  • Erhöhung der Umsatzgrenze für antragsberechtigte Unternehmen von 2 Milliarden auf 5 Milliarden Euro.
  • Erhöhung der anteiligen Risikoübernahme auf bis zu 70 Prozent (bisher 50 Prozent), indirekt über Risikounterbeteiligungen an einer konsortialen Finanzierungsstruktur oder direkt als Konsortialpartner. Hierdurch wird der Zugang von mittelständischen und größeren Unternehmen zur individuell strukturierten Konsortialfinanzierung erleichtert.
  • Der Kredithöchstbetrag für Investitionen und Betriebsmittel beträgt 1 Milliarde. Euro.
Bürgschaften

Die Hausbanken können bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen. Es darf sich nicht um Sanierungsfälle oder Unternehmen in Schwierigkeiten handeln.

Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden diese durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet, darüber hinaus sind die Länder beziehungsweise deren Förderinstitute zuständig. Ab einem Bürgschaftsbetrag von 20 Millionen Euro beteiligt sich der Bund in den strukturschwachen Regionen am Bürgschaftsobligo im Verhältnis fünfzig zu fünfzig. Außerhalb dieser Regionen beteiligt sich der Bund an der Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Millionen Euro und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent. Bürgschaften können maximal 80 Prozent des Kreditrisikos abdecken, das heißt, die jeweilige Hausbank muss mindestens 20 Prozent Eigenobligo übernehmen.

Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Millionen Euro kann schnell und kostenfrei auch über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.

Bürgschaftsbanken:

BezeichnungStraßeOrtE-MailTelefon
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbHWerastraße 13-1770182 Stuttgartinfo@buergschaftsbank.de0711-16 45-6
Bürgschaftsbank Bayern GmbHMax-Joseph-Straße 480333 Müncheninfo@bb-bayern.de089-54 58 57-0
BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbHSchillstraße 910785 Berlininfo@buergschaftsbank-berlin.de030-31 10 04-0
Bürgschaftsbank Brandenburg GmbHSchwarzschildstraße 9414480 Potsdaminfo@BBimWeb.de0331-649 63-0
Bürgschaftsbank Bremen GmbHAm Wall 187-18928195 Bremeninfo@buergschaftsbank-bremen.de0421-33 52-33
BürgschaftsGemeinschaft Hamburg GmbHBesenbinderhof 3920097 Hamburgbg-hamburg@bg-hamburg.de040-61 17 00-0
Bürgschaftsbank Hessen GmbHGustav-Stresemann-Ring 965189 Wiesbadeninfo@bb-h.de0611-15 07-0
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbHGraf-Schack-Allee 1219053 Schwerininfo@bbm-v.de0385-395 55-0
Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbHHildesheimer Straße 630169 Hannoverinfo@nbb-hannover.de0511-337 05-0
Bürgschaftsbank NRW GmbHHellersbergstraße 1841460 Neussinfo@bb-nrw.de02131-51 07-0
Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbHRheinstraße 4 H55116 Mainzinfo@bb-rlp.de06131-629 15-5
Bürgschaftsbank Saarland GmbHFranz-Josef-Röder-Straße 1766119 Saarbrückeninfo@bbs-saar.de0681-30 33-0
Bürgschaftsbank Sachsen GmbHAnton-Graff-Straße 2001309 Dresdeninfo@bbs-sachsen.de0351-44 09-0
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbHGroße Diesdorfer Straße 22839108 Magdeburginfo@bb-mbg.de0391-737 52-0
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbHLorentzendamm 2224103 Kielinfo@bb-sh.de0431-59 38-0
Bürgschaftsbank Thüringen GmbHBonifaciusstraße 1999084 Erfurtinfo@bb-thueringen.de0361-21 35-0

Die Bundesregierung bereitet derzeit weitere Maßnahmen zur Unterstützung insbesondere von Solo-Selbstständigen und Kleinstbetrieben vor, denen das Kurzarbeitergeld nicht hilft und Liquiditätshilfen nicht in allen Fällen die richtige Unterstützung liefern können.

Bayern
LfA Förderbank Bayern
• Akutkredit1
• Universalkredit1
Baden-Württemberg
L-Bank
• Liquiditätskredit1
• Gründungsfinanzierung2
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
• Liquiditätshilfen BERLIN3
• Berlin Start4
Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
• Brandenburg-Kredit für den Mittelstand5
• Brandenburg-Kredit Gründung2
Bremen
Bremer Aufbau-Bank
• Bremer Unternehmerkredit5
Hamburg
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
• Hamburg-Kredit Wachstum5
• Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge2
Hessen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WiBank)
• Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen – Gründung2
• Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen – Wachstum5
Mecklenburg-Vorpommern
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
• BMV-Darlehen1
Niedersachsen
NBank
• Niedersachsen-Gründerkredit2
Nordrhein-Westfalen
NRW.Bank
• NRW.BANK.Mittelstandskredit5
• NRW.BANK.Universalkredit1
• NRW.BANK.Gründungskredit2
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
• Betriebsmittelkredit RLP1
• ERP-Gründerkredit RLP2
Saarland
Saarländische Investitionskreditbank AG
• Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GUW)2
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
• IB-Mittelstandsdarlehen1
• IB-Gründungsdarlehen2
Sachsen
Sächsische Aufbaubank
• Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW)1
Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
• IB.SH Betriebsmitteldarlehen1
• IB.SH Mittelstandskredit1
Thüringen
Thüringer Aufbaubank
• GuW Thüringen – Gründungs- und Wachstumsfinanzierung1
• Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen1

Für Gründer und KMU unabhängig vom Unternehmensalter
2 Für KMU bis fünf Jahre nach Gründung
3 Für KMU bis drei Jahre nach Gründung
4 Für KMU bis 7 Jahre nach Gründung
5 Für KMU ab fünf Jahre nach Gründung

(Stand: 2. März 2020)

  • Übernimmt der Bund aktuell weiterhin Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen) für Exporte nach China beziehungsweise in Coronavirus-Risikogebiete?

    Ja. Ansprechpartner für konkrete Fragen zu Deckungsmöglichkeiten ist die Euler Hermes AG.
  • Gibt es Auswirkungen auf bestehende Deckungen für Lieferungen und Leistungen nach China beziehungsweise in Coronavirus-Risikogebiete?

    Der Coronavirus führt nicht dazu, dass ein bestehender Deckungsschutz entfällt oder eingeschränkt wird. Eine Entschädigungsfähigkeit unter einer Hermesdeckung hängt unter anderem von dem Deckungsprodukt und der Einhaltung der Entschädigungsvoraussetzungen ab.

  • Wann und in welchem Umfang sind Schäden aufgrund des Coronavirus unter den Hermesdeckungen abgesichert?

    Schäden können sowohl in der Herstellungsphase entstehen als auch den Ausfall einer Forderung nach Lieferung umfassen. Für beide Konstellationen bietet der Bund Deckungsschutz an: eine Fabrikationsrisikodeckung für Schäden in der Herstellungsphase und eine Lieferantenkreditdeckung für einen möglichen Forderungsausfall (Forderungsdeckung).

  • Was ist unter einer Fabrikationsrisikodeckung versichert?

    Die Fabrikationsrisikodeckung bietet primär Schutz vor den finanziellen Folgen eines Produktionsabbruchs. Ist es infolge eines von der Fabrikationsrisikodeckung abgesicherten Risikos unmöglich oder zumindest unzumutbar, die Fertigung fortzusetzen und/oder gefertigte Waren zu versenden, sind die entstandenen Selbstkosten grundsätzlich entschädigungsfähig. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn wegen Auswirkungen des Coronavirus nicht mehr damit gerechnet werden kann, dass sich der Auslandskunde weiterhin vertragstreu verhalten wird. Bei einer bestehenden Fabrikationsrisikodeckung ist es wichtig, den Mandataren des Bundes von der Euler Hermes AG erforderlich werdende Liefer- und Leistungszeitverschiebungen umgehend mitzueilen. Verschiebungen bedürfen der Zustimmung des Bundes.

  • Was ist unter einer Forderungsdeckung versichert?

    Die Forderungsdeckung bietet Schutz davor, dass ein Auslandskunde eine Forderung nicht bezahlt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Forderung auch tatsächlich besteht: Schäden aufgrund des Coronavirus können eventuell einen Fall höherer Gewalt darstellen und damit die Forderung entfallen lassen. Bei einer bestehenden Forderungsdeckung müssen den Mandataren des Bundes von der Euler Hermes AG Liefer- sowie Leistungszeitverschiebungen und selbstverständlich auch Zahlungsverzüge umgehend mitgeteilt werden. Liefer- und Leistungszeitverschiebungen bedürfen der Zustimmung des Bundes. Falls zur Sicherstellung einer Lieferverpflichtung Zulieferungen bei einem anderen Lieferanten bezogen werden sollen, muss bei ausländischen Zulieferungen vorher die Zustimmung des Bundes eingeholt werden (Verschiebung in den Auslandsanteilen).

  • Ich habe nähere Fragen zu meiner Exportkreditgarantie und zu Deckungsmöglichkeiten. An wen kann ich mich wenden?

    Ansprechpartner für weitergehende Fragen sind die Mandatare des Bundes von der Euler Hermes AG in Hamburg:
    Telefon: 040 8834 9000
    E-Mail: info@exportkreditgarantien.de
    Website: Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland

(Stand: 20. März 2020)

In der Corona-Pandemie kommt es jetzt insbesondere darauf an, schnell die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen – insbesondere für die Kliniken, Ärzte und alle Verwaltungseinheiten, Einrichtungen und Personen, die an der Bewältigung der Pandemie arbeiten. Beschafferinnen und Beschaffer müssen tagtäglich innerhalb extrem kurzer Fristen versuchen, Material zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversordnung und der Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung insgesamt zu beschaffen.

Das Vergaberecht bietet eine Reihe von Möglichkeiten, in solchen Dringlichkeitssituationen dennoch schnell und effizient zu beschaffen. In der aktuellen Situation sind die Voraussetzungen für Dringlichkeitsvergaben sowohl im Ober- wie auch Unterschwellenbereich zweifelsohne gegeben. Diese und weitere Möglichkeiten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einem am 19. März versendeten Rundschreiben (PDF, 505 KB) umfassend dargestellt.

Kann ich zuhause bleiben? Muss ich ins Büro, wenn die Kollegen husten? Diese und andere Fragen beantworten wir in unseren FAQs zum Coronavirus.

 

Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Geben Sie den Suchbegriff  „corona“ die Förderdatenbank ein und nutzen Sie die Ergebnisfilter. 

ca. 120 Treffer.

Sachsen

Der Freistaat Sachsen gewährt betroffenen Unternehmen zinssubventionierte Liquiditätshilfedarlehen, staatliche Bürgschaften etc., um wegen Lieferengpässen, Auftragsstornierungen oder Zahlungsausfällen entstehende Liquiditätsschwierigkeiten zu überbrücken. Ansprechpartner dafür ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB).

Kontakt SAB:

Hotline: 0351 4910-1100
E-Mail: wirtschaft@sab.sachsen.de
Internet: www.smwa.sachsen.de

  • Hinweis: Sollte die Hotline auf Grund zu hoher Frequenz nicht erreichbar sein, schreiben Sie bitte eine kurze Mail mit folgenden Angaben: Unternehmen, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, kurze Beschreibung des Anliegens, Hausbank, Jahresumsatz und aktuelle Bilanzsumme.

Des Weiteren hat die KfW ihre bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet. Die Kredite können die Unternehmen über ihre Hausbanken beantragen.

Weitere Information: Link

Die Bürgschaftsbank Sachsen plant eine Expressliquiditätsbürgschaft, die innerhalb von 24 Stunden genehmigt wird. Des Weiteren wurden die Konditionen verbessert. Link

Bereits in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 haben die Bürgschaftsbanken schnell und unbürokratisch gemeinsam mit ihren Partnern kleinere und mittlere Unternehmen erfolgreich unterstützt und damit auch in einem schwierigen Umfeld Zugang zu Kreditfinanzierungen ermöglicht.

Auch bei der Bewältigung der Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus sind wir der Partner für kleine und mittlere Unternehmen und für die Kreditinstitute. Welche Maßnahmen werden für Kredite zur Überbrückung der Corona-Krise umgesetzt?

1. Der Bürgschaftshöchstbetrag wird auf € 2,5 Mio. erhöht.
2. Die Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite werden verbessert.
3. Der Bewilligungsprozess wird beschleunigt

 

Was heißt das konkret? Lesen Sie hier mehr.

Das Sächsisches Staatsministerium der Finanzen hat mitgeteilt, dass Unternehmen, die in Folge des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen können. Konkret können auf Antrag laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden; Säumniszuschläge können erlassen werden. Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend verzichtet werden. Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen. Darüber hinaus hat der Koalitionsausschuss in Berlin steuerpolitische Maßnahmen beschlossen, die die Wirtschaft entlasten sollen, wie zum Beispiel verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter.

Weitere Informationen: Link

Bei Entschädigungszahlungen für Unternehmen und Selbstständige vor dem Hintergrund des Corona-Virus durch die Landesdirektion Sachsen gilt die zwingende Vorrausetzung, dass Beschäftigte eines Unternehmens oder Selbstständige durch ein Gesundheitsamt einem Tätigkeitsverbot/einer Quarantäne unterliegen müssen!

Anderweitige Entschädigungen –  etwa bei Umsatzeinbußen oder Auftragsausfällen – können über die Landesdirektion Sachsen nicht geregelt werden. Hierzu bietet das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ein Informationsportal mit entsprechenden Kontaktmöglichkeiten an.

Informationen zu Hilfen und Regelungen im Zusammenhang mit der Schließung von Einrichtungen und Betrieben wegen des Corona-Virus

Bei Entschädigungszahlungen für Unternehmen und Selbstständige vor dem Hintergrund des Corona-Virus durch die Landesdirektion Sachsen gilt die zwingende Vorrausetzung, dass Beschäftigte eines Unternehmens oder Selbstständige durch ein Gesundheitsamt einem Tätigkeitsverbot/einer Quarantäne unterliegen müssen!

Sächsische Betriebe, Selbstständige und Freiberufler, die aufgrund des Corona-Virus offiziell unter Quarantäne gestellt werden, einem Tätigkeitsverbot unterliegen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können über die Landesdirektion Sachsen eine Entschädigung beantragen. Bei Angestellten zahlt in der Regel der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zunächst weiter. Dieser kann sich das Geld im Nachhinein von der Landesdirektion Sachsen auf Antrag erstatten lassen.

Sind Arbeitnehmer allerdings arbeitsunfähig – also vom Arzt krankgeschrieben -, treten die Leistungen des Arbeitgebers und der Krankenversicherung vorrangig ein.

Weitere Informationen: Link

Diese Seite fasst Informationen für die Leipziger Wirtschaft zusammen. Städtische Anweisungen und Maßnahmen zum Umgang mit Corona im privaten und öffentlichen Bereich finden Sie unter www.leipzig.de/coronavirus.

Corona-Krise: Soforthilfe für Kleinstunternehmen in den Startlöchern

Die Landeshauptstadt Dresden beabsichtigt vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Stadtrat am 26.03.2020 eine Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen, die durch die Corona-Krise starke Umsatzeinbußen erlitten haben, in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder in Liquiditätsengpässe geraten sind. Die „Soforthilfe Corona-Pandemie“ ist branchenoffen angelegt und dient dem betrieblichen Zweck (haupterwerblich).

Die Soforthilfe wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von 1 000 Euro gewährt.

Sollten Sie Fragen zur Soforthilfe Corona-Pandemie haben, nutzen Sie die Hotline unter 0351 – 488 8726. Die Hotline steht Ihnen Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.

täglich aktualisierte Informationen erhalten Chemnitzerinnen und Chemnitzer über das Bürgertelefon 0371 488-5321 und auf dieser Seite.

Sachsen Anhalt

Wirtschaftsministerium entwirft Sofort-​​Programm für Unternehmen im Land: Sachsen-​​Anhalts Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann begrüßt die Erklärung von Finanzminister Michael Richter (20. März 2020), notwendige Gelder für ein Sofortprogramm für Solo-​Selbstständige und Kleinstunternehmer bereitzustellen, die bereits jetzt unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-​​Krise leiden. Das Programm wird gegenwärtig im Wirtschaftsministerium erarbeitet und soll bereits kommende Woche gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten Dr. Rainer Haseloff und dem Finanzminister vorgestellt werden. 

Für kurzfristige Finanzierungslinien wie Kontokorrentausweitung oder Besicherung der (eigenen) Kreditmittel der Hausbank ist die Bürgschaftsbank Sachsen-​Anhalt der passende Partner. Das Angebot der Bürgschaftsbank ergänzt damit das Angebot der KfW, die Hausbanken zusätzliche Kreditmittel zur Weiterleitung an die Unternehmen zur Verfügung stellt.  Aktuell beträgt das verfügbare Volumen für Bürgschaften knapp 157 Millionen Euro – damit können rund 300 Millionen Euro an Krediten abgesichert werden.
 
Weitere rund 48,5 Millionen Euro könnten in Form von Garantien oder Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft ausgereicht und damit rund 90 Millionen Euro an Krediten abgesichert werden.

Mit diesen insgesamt rund 205 Millionen Euro der Bürgschaftsbank und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-​Anhalt lassen sich also Kredite in Höhe von insgesamt rund 390 Millionen absichern.

Die Investitionsbank Sachsen-​Anhalt bietet Tilgungsdarlehen mit mittleren oder längeren Laufzeiten an. Diese können relevant sein, wenn die Betriebsmittelfinanzierung grundsätzlich im Unternehmen neu strukturiert werden soll. Im Mittelstands-​ und Gründerfonds stehen aktuell freie Mittel in Höhe von rund 112 Millionen Euro für Darlehensvergaben zur Verfügung; im KMU-​Folgefonds sind weitere 94 Millionen Euro verfügbar. Die Angebote von Bürgschaftsbank und Investitionsbank aufsummiert ergeben unterm Strich Hilfsgelder von rund 400 Millionen Euro, die ab sofort beantragt werden könnten und mit denen sich Liquidität in Unternehmen im Umfang von rund 600 Millionen Euro sichern lässt.

Um den durch die Corona-​Krise drohenden Verlust von Arbeitsplätzen und Einkommen zu verringern, greift das Finanzministerium Sachsen-​Anhalts in Abstimmung mit der Investitionsbank Sachsen-​Anhalt (IB) zu folgenden Maßnahmen:

Stundungen und Tilgungsaussetzungen:
Gewährung von sofortigen zinsfreien Stundungen von Kapitaldienst-​Zahlungen (Tilgungen und/oder Zinsen) als auch von Rückforderungen aus Leistungsbescheiden und Darlehenskündigungen für 6 Monate. Die Entscheidung über die Rückführung der gestundeten Beträge wird später in Abhängigkeit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der betroffenen Unternehmer oder Verbraucher gefällt.

Gewährung von Tilgungsaussetzungen – entweder so, dass eine bestimmte Zeit keine Tilgungen zu leisten sind und diese Zeit dann sozusagen laufzeitverlängernd für die jeweiligen Kredite angehängt wird, oder eine Verteilung der ausgesetzten Beträge auf die Restlaufzeit (damit würden sich dann,  nach der Krise, monatliche Tilgungsleistungen erhöhen). Die IB wird bei den jeweiligen Hausbanken dafür werben, dass diese mit gleichen Maßnahmen mitziehen.
Vollstreckungsaufschub:
Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber betroffenen Unternehmen bis zum Jahresende (wie das auch die Finanzverwaltung des Landes macht). 
Verzicht auf Kündigungen von Krediten:
Verzicht auf Kredit-​Kündigungen aufgrund von Problemen bei der Bedienung von Krediten für zunächst 3 Monate, verlängerbar bis Jahresende. Ausnahme: insolvenzbedingte Kündigungen zur Sicherung der Ansprüche im Insolvenzverfahren.
Instrumente für den Insolvenzfall:
Gewährung von Massedarlehen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes im Rahmen eines Insolvenz(antrags)-​Verfahrens sowie zur Vorfinanzierung von Insolvenzausfallgeld, gilt ausschließlich für KMU.

Um kurzfristigen Liquiditätsbedarf zu decken, stehen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe auch die etablierten Förderinstrumente der KfW zur Verfügung. Diese sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen.

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen: Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium haben ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-​Virus vorgelegt.

Hinzu kommen weitere Hilfen durch die Ankündigungen des Bundes, die sich derzeit in Abstimmung befinden. Folgendes steht schon jetzt fest:

Bürgschaftsobergrenze verdoppelt sich auf 2,5 Millionen Euro
Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite werden verbessert
Produkt „EXPRESS-​Bürgschaften“ (Entscheid innerhalb von 3 Arbeitstagen) wird deutlich verbessert: höhere Risikoübernahme und höherer Betrag
Entscheidungen über Bürgschaften sollen noch schneller und unbürokratischer möglich sein

Thüringen

Finden Sie unter: https://www.landesregierung-thueringen.de/corona-bulletin/

 

Thüringer Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte

Zunächst die Gesamtübersicht, welches Programm für welche Unternehmen geeignet ist. Was konkret hinter den Programmen steckt, erklären wir weiter unten auf dieser Seite.



Corona: Thüringer Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte
Grafik herunterladen >>

 

Corona-Soforthilfe

Ab Montag (voraussichtlich ab 16 Uhr) können Sie Anträge für die Corona-Soforthilfe stellen!
Hinweis: Aktuell kursieren falsche Anträge auf Soforthilfe – diese werden nicht von der Thüringer Aufbaubank angenommen! Bitte warten Sie, bis offizielle Dokumente auf unserer Website zur Verfügung stehen.

Kurzinformation zur Soforthilfe

  • Wer? Antragsberechtigt sind:
    • im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen inkl. Einzelunternehmen
    • Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, wenn die über keine Gewerbeanmeldung verfügen)
    • wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft (Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung; Forschung und Entwicklung; Werbung und Marktforschung; sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten; Sonstiger Unterricht; Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten)
  • Wie viel? Bis zu 30.000 Euro (für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen)
  • Art? einmaliger Zuschuss

Montag (23.3.) startet das „Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft“. „Der Schutzschirm kommt – und in Thüringen früher als in den meisten anderen Bundesländern“, sagte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Das Land lasse die Unternehmen in dieser schwierigen Situation nicht allein. Der Minister weist allerdings darauf hin, dass das Programm ausdrücklich nur auf Firmen beschränkt ist, die durch die Corona-Krise unverschuldet in eine Notlage geraten sind. „Wir setzen an dieser Stelle auf die Solidarität der Wirtschaft. Die Einmalzahlung soll ausschließlich denjenigen Firmen und Gewerbetreibenden über die ersten Hürden helfen, die in einer existenzbedrohenden Situation sind.“

Bei der Antragstellung müsse hierzu die Schadenshöhe beziffert und eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden. „Wir haben das Antragsverfahren bewusst schlank gehalten“, sagte der Minister.

  • Das Antragsformular umfasse nicht mehr als zwei Seiten und ein Hinweisblatt.
  • Das Antragsformular wird am Montagnachmittag auf der zentralen Internetseite des Landes bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) unter www.aufbaubank.de/corona eingestellt. (Es ist auch auf den Portalen der Kammern abrufbar.)
  • Alle Informationen zum Antragsverfahren finden sich dann ebenfalls dort.
  • Die Anträge können postalisch oder per E-Mail bei der TAB oder bei einer der sechs Kammern eingereicht werden. Antragsteller wenden sich an die für sie zuständige Kammer. Von persönlicher Vorsprache sollte abgesehen werden.
  • Die Kammern unterstützen die Antragstellung und führen lediglich eine Vorprüfung durch, die das Verfahren beschleunigen soll.
  • Telefonisch sind die TAB unter der Hotline 0800-534-5676 und die Kammern unter den entsprechenden Hotlines erreichbar.

Das Soforthilfeprogramm richtet sich an gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das schließt Soloselbständige bspw. aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufen ein. Die Fördersummen belaufen sich – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent) – auf bis zu 5.000 (bis 5 Beschäftigte), 10.000 (6 bis 10 Beschäftigte), 20.000 (11 bis 25 Beschäftigte) bzw. 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte). Die Bundesregierung hat inzwischen ebenfalls ein Soforthilfe-Zuschussprogramm angekündigt. Sobald dieses beschlossen ist, werden die Bundesmittel vorrangig eingesetzt. Eine nochmalige Antragstellung ist nicht erforderlich.

Tiefensee betonte, bei dem Soforthilfeprogramm handele es sich nur um einen Baustein des geplanten „Schutzschirms“ für die Wirtschaft. „Wir stehen erst ganz am Anfang der Krise. Die einmalige Soforthilfe ist nur ein weiterer Schritt der Unterstützung. Es wird eine mittel- und langfristige Aufgabe sein, die wirtschaftlichen Folgen der Krise soweit wie möglich einzudämmen und so eine große Zahl von Unternehmensinsolvenzen zu verhindern.“

Die Landesregierung hat deshalb bereits weitere Unterstützungsangebote zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf den Weg gebracht. So sind Unternehmen aufgefordert, insbesondere auf das Angebot zinsverbilligter Darlehen zurückzugreifen. Dazu ist neben der Aufstockung des Thüringer Konsolidierungsfonds ein zusätzlicher Fonds „Corona Spezial“ aufgelegt worden, über den eine Förderung mit langfristigen, zinslosen Darlehen bis zu 50.000 Euro schnell und unbürokratisch erfolgen kann. Regelungen zur Tilgungsaussetzung, zu Betriebsmittelkrediten über die Hausbanken, Steuerstundungen und großzügige Regelungen beim Kurzarbeitergeld flankieren das Soforthilfeprogramm und erweitern vorhandene umfangreiche Darlehensprogramme des Landes sowie das Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) und der TAB.

 

Hinweis an die Medien: Wir bitten darum, ggfs. folgende Informationen in Ihre Berichterstattung aufzunehmen:

  • Zentrale Internetseite für die Thüringer Wirtschaft zu allen Fragen rund um Corona: www.aufbaubank.de/corona
  • Verweis auf die Hotline der TAB: 0800-534-5676
  • Antragstellung für das „Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft“ beginnt am Montag – das Antragsformular wird Montagnachmittag auf die zentrale Internetseite der TAB und auf die Kammerseiten eingestellt.

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Was muss ich zum Thema Kurzarbeit / Kurzarbeitergeld wissen?

Wenn Unternehmen aufgrund des Coronavirus Kurzarbeit anordnen müssen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Dieses muss vom Arbeitgeber beantragt werden.